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| Reise- und Mietbedingungen | ||||
| 1. | Tourvertrag Der Tourvertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch die Trikevermietung und Verkauf Dieter Edel (in der Folge kurz als Veranstalterin bezeichnet) zustande. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Veranstalterin schriftlich bestätigt werden. |
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| 2. | Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus dem bei der Anmeldung gültigen Prospekt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten. Die Veranstalterin behält sich vor, die Tour insbesondere die Tourroute und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Die Veranstalterin wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. |
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| 3. | Voraussetzungen des Teilnehmers Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet eine den Anforderungen der Tour entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht. Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Trike an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Die Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen. Es obliegt ausschliesslich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und das Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Der Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen. |
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| 4. | Trikemiete Bei allen Touren ist die Teilnahme mit einem Miettrike der Veranstalterin möglich. Die Reservierung des Trikes hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Spätestens bei Übernahme des gemieteten Trikes ist zusätzlich zur Mietgebühr eine Sicherheitskaution gemäß dem allgemeinen Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach den Angaben im Prospekt. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Trikes rückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder die Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen. |
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| 5. | Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen Manche Touren führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen bestehen. Der Teilnehmer wird über diese Bestimmungen durch den Prospekt oder auf eine andere Weise durch die Veranstalterin informiert. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist alleine der Teilnehmer verantwortlich. |
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| 6. | Verstösse gegen Verkehrsvorschriften oder Anweisungen
des Tourguides Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguide oder von Verkehrsvorschriften, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und das Miettrike sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tour- oder Mietpreises. Bei selbst gestellten Trikes kann der Verstoß mit dem Ausschluß von der Gruppenfahrt geandet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder eines Teils davon. |
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| 7. | Haftung Der Teilnehmer (Fahrer, Fahrerin, Sozius, Sozia) nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Die Haftung der Veranstalterin und jeweils deren Erfüllungsgehilfen wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tourpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die Trikevermietung und Verkauf Dieter Edel und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grobfahrlässig verursacht wurde oder soweit die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterschreibt. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung übermittelt. Ist der Teilnehmer nicht bereit, die Erklärung über den Haftungsausschluss zu unterschreiben, so hat er das innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Erklärung der Veranstalterin durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Tour nicht möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Erklärung über die Haftungsbeschränkung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Tourantritt der Veranstalterin aus, steht dieser ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seinen bereits bezahlten Tourpreis abzüglich der nach Punkt 9 bei einem Rücktritt des Anmelders vorgesehener Stornogebühr zurückerstattet bzw. sofern eine Bezahlung noch nicht erfolgt ist, wird die Stornogebühr fällig. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein. Für Sach- und Personenschaden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der Veranstalterin oder des Tourguide ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadenfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Veranstalterin und den Tourguide schad- und klaglos zu halten. Für die Tourdauer empfehlen wir den Abschluß einer kurzfristigen Vollkaskoversicherung. Informieren Sie sich auch über andere Versicherungen wie Reisekranken-, Reisehaftpflicht- oder Reisegepäckversicherung. |
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| 8. | Bezahlung Es ist eine Anzahlung von 20% innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anzahlungsrechnung und der Teilnahmebestätigung zu leisten. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn fällig. Die nicht fristgerechte Bezahlung des Tourpreises ist als Rücktritt des Anmelders zu werten, so daß jedenfalls die in Punkt 9 vorgesehenen Stornogebühr anfallen. |
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| 9. | Rücktritt und Vertrgsübertragung Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren verrechnet: 40% des Tourpreises bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Tour, 60% des Tourpreises bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn der Tour, 85% des Tourpreises bei kurzfristigerem Rücktritt oder unangekündigtem Nichterscheinen. Der Rücktritt hat durch eingeschrieben Brief zu erfolgen. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei der Veranstalterin. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen. Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Uebertragung der Veranstalterin in einer angemessenen Frist or dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer halten für das noch unbeglichene Entgelt sowie für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten von pauschal 50,- EUR zur ungeteilten Hand. |
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| 10. | Tourabsage Die Veranstalterin behält sich vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüberhinaus kann die Veranstalterin die Tour bis zu zwei Wochen vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich verständigt. Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnehmerpreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour der Veranstalterin zu verlangen, sofern die Veranstalterin dazu in der Lage ist. |
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| 11. | Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reise- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Tour (- und Miet)vertrages zur Folge. |
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| 12. | Gerichtsstand Gerichtsstand ist Maulbronn, sofern der Gesetzgeber dies zuläßt. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Änderungen aus gegebenem Anlaß behalten wir uns jederzeit, auch ohne Ankündigung, vor. |
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