AGB Touren
1. Anmeldung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Rückbestätigung des Veranstalters zustande, die formfrei erfolgen kann.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zu leisten, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung. Sollte der Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als 4 Wochen betragen ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. In jedem Falle muss die Bezahlung vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei Reisen, die einen Flug beinhalten kann eine höhere Anzahlung fällig werden. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt per Überweisung oder in Bar. Sämtliche Trainingsveranstaltungen erfordern eine vollständige Bezahlung des Reisepreises um die Teilnahme zu garantieren. Die nicht fristgerechte Bezahlung des Tourpreises ist als Rücktritt des Anmelders zu werten, so daß jedenfalls die in Punkt 6 vorgesehenen Stornogebühr anfallen.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt bzw. Homepage und der Reisebestätigung des Veranstalters.
A) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Fahrtroute geringfügig zu ändern und geplante Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés durch gleichwertige zu ersetzen.
B) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in angemessenem Umfang möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist hierüber bis spätestens 4 Wochen vor Anreise in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.
C) Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch, werden wir uns bemühen eine/n zumutbaren Zimmergenossen/in zu finden.
4. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inklusive.
5. Trikemiete und Sicherheitskaution
Bei allen Touren ist die Teilnahme mit einem Miettrike der Veranstalterin möglich. Die Reservierung des Trikes hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Spätestens bei Übernahme des gemieteten Trikes ist zusätzlich zur Mietgebühr eine Sicherheitskaution gemäß dem allgemeinen Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach den Angaben im Prospekt. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Trikes rückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder die Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen.
6. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
A) Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine Bestätigung der Stornierung.
B) Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgendem vom Hundertsatz des Reisepreises errechnet:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
bis 21 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bis 10 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
bis 5 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
am Tag der Reise oder bei Nichterscheinen zur Reise 95% des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, Edeltrikes nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte pauschale Entschädigung. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Bei verspäteter Anreise zum Reiseantritt hat der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe „hinterherzufahren”, selbst aufzukommen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen.
C) Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung einzelner Personen die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, für die der Veranstalter eine Gruppenermäßigung angeboten hat, unterschritten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Stornokosten zu verlangen, außer die Teilnehmer erklären sich bereit, den Einzelbuchungspreis zu zahlen.
D) Soweit der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen möchte, sind die entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsgebühren von ihm voll zu tragen.
E) Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro bei Reisen ohne Flug und 75,00 Euro bei Reisen mit Flug erhoben.
F) Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis nicht enthalten, jedoch zusätzlich buchbar und wird von uns ausdrücklich empfohlen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
A) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 6 Trikes. Der Veranstalter muss dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten und den eingezahlten Reisepreis zurückerstatten.
B) sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise nicht entspricht (z.B. Führerschein nicht vorhanden, gesundheitlich gefährdet). In diesem Fall muss der Kunde dem Reiseveranstalter die entstehenden Kosten erstatten (siehe auch Stornosätze).
8. Der Reiseveranstalter kann die Tour abbrechen, wenn
A) der Veranstalter/Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.
B) Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbaren Ereignisse durch höhere Gewalt die Durchführung der Tour unmöglich machen.
9. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenbestimmungen
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der Veranstalter den Vertrag für ungültig erklären und ggf. das Miettrike sicherstellen. Bei selbst gestellten Trikes kann der Verstoß mit dem Ausschluß von der Gruppenfahrt geandet werden. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und Mietpreises.
10. Nicht beanspruchte Leistungen
Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Werden Miettrikes früher zurückgegeben oder werden Kilometerpakete nicht aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Reiseveranstalters ist, für Schäden die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nur durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht wird oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter kann sich auf einen Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbeschränkung berufen, soweit die Haftung für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Teilnehmer (Fahrer, Fahrerin, Sozius, Sozia) nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterschreibt. Ist der Teilnehmer nicht bereit, die Erklärung über den Haftungsausschluss zu unterschreiben, so hat er das innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Erklärung der Veranstalterin durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Tour nicht möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Erklärung über die Haftungsbeschränkung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Tourantritt der Veranstalterin aus, steht dieser ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seinen bereits bezahlten Tourpreis abzüglich der nach Punkt 6 bei einem Rücktritt des Anmelders vorgesehener Stornogebühr zurückerstattet bzw. sofern eine Bezahlung noch nicht erfolgt ist, wird die Stornogebühr fällig. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein. Für Sach- und Personenschaden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der Veranstalterin oder des Tourguide ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadenfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Veranstalterin und den Tourguide schad- und klaglos zu halten. Für die Tourdauer empfehlen wir den Abschluß einer kurzfristigen Vollkaskoversicherung. Informieren Sie sich auch über andere Versicherungen wie Reisekranken-, Reisehaftpflicht- oder Reisegepäckversicherung.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und ihm eine angemessene Zeit zur Abhilfe einzuräumen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf eine Minderung nicht gegeben. Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Tourende schriftlich an den Reiseveranstalter zu richten.
13. Voraussetzungen des Teilnehmers
Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet eine den Anforderungen der Tour entsprechende Sicherheitsausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht. Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Trike an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen entspricht. Die Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen. Es obliegt ausschliesslich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und das Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen. Der Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
14. Pass-, Zoll-, Visa- und Impf- und Gesundheitsbestimmungen
Manche Touren führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen bestehen. Der Teilnehmer wird über diese Bestimmungen durch den Prospekt oder auf eine andere Weise durch die Veranstalterin informiert. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Der Reisegruppe darf dadurch kein Nachteil entstehen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers! Ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Edeltrikes bedingt sind.
15. Bild, Film- und Videomaterial
Der Veranstalter ist berechtigt, die auf den Touren angefertigten Fotos, Dias und Videos für Werbezwecke zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die auf den Touren von Vertretern von Edeltrikes angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Edeltrikes. Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für den Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Edeltrikes ist berechtigt, Namen und Adressen des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer weiterzugeben, die diese Namen und Adressen ggf. zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet, wenn der Kunde wiederspricht.
16. Mündliche Vereinbarungen
Individuelle Vertragsabreden haben – ohne Rücksicht auf die Form – Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
17. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Gleiches gilt für die Reise- und Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde für sich und alle in der Anmeldung aufgeführten Begleitpersonen diese Bestimmungen verbindlich an. Der Veranstalter behält sich die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern vor.
18. Reiseveranstalter
Veranstalter ist, soweit nicht anders angegeben:
Trikevermietung und Verkauf Dieter Edel – Edeltrikes
Berliner Ring 57
D-75417 Mühlacker
19. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, Maulbronn. Andernfalls gelten die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über den Gerichtsstand.
20. Haftungsverzichtserklärung:
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
Mühlacker im Januar 2014